Aussergerichtliche Konfliktlösungen
Alternative Konfliktlösungsmethoden bieten sich in einer Vielzahl von Fallkonstellationen an.
Aber nicht jede Methode aussergerichtlicher Konfliktlösung passt zu jeglichem Sachverhalt gleichermassen gut. Deshalb ist es wichtig, Konfliktfälle mit dem sinnvollsten methodischen Ansatz anzugehen.
Aussergerichtliche Konfliktlösungen können gleichermassen nutzbringend sein bei Unfrieden und Zwist zwischen Individualpersonen wie auch bei Konflikten und drohenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen oder Institutionen.
Typische Anwendungsbereiche für aussergerichtliche Konfliktlösungsformen sind:
- Vertragsstreitigkeiten und Erbrechtskonflikte (insb. bei Erbengemeinschaften)
- Konflikte in Betrieben, Unternehmen bzw. Institutionen jeglicher Grösse des privaten und öffentlichen Rechts (Mehrparteienkonstellationen, bspw. zwischen Aktionären, zwischen Abteilungen oder Amtsstellen, unter Führungspersonen und/oder Angestellten)
- Konflikte zwischen Unternehmen und Privatpersonen (bspw. bei Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen der Beendigung von Zusammenarbeitsverträgen, Vertragsauflösungen etc.)
- Konflikte in Stockwerkeigentümergemeinschaften (innerhalb und/oder gegenüber Hausverwaltungen oder Hauseigentümerschaften) sowie Nachbarschaftskonflikte
- Konflikte im Bildungsbereich (Schulen, Universitäten)
- Konflikte in Vereinen und Verbänden (bspw. Sportvereine oder Berufsverbände)
- Mediation im Jugendstrafverfahren
